Behandlungskosten

Transparenz und individuelle Abrechnung

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Behandlungskosten

faire und transparente Abrechnung

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Individuelle Therapie, transparente Abrechnung.

In meiner Praxis erfolgt die Abrechnung nicht nach dem veralteten Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), sondern nach tatsächlichem Aufwand. Dies ermöglicht eine faire und transparente Abrechnung, die sich an den individuellen Behandlungen orientiert. So zahlen Sie ausschließlich für die Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen – unabhängig von veralteten Richtlinien.

Sollten Sie Fragen zur Abrechnung haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Kostenübernahme durch Krankenkassen und Versicherungen

Gesetzliche Krankenkassen

Die Kosten für Heilpraktikerleistungen werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. In seltenen Ausnahmefällen kann eine Erstattung aus Kulanzgründen bei bestimmten schweren Erkrankungen erfolgen.

Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen erstatten häufig Heilpraktikerleistungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang. Die Tarife variieren stark, sodass es wichtig ist, sich vorab genau über die individuellen Leistungen zu informieren. Versicherungsnehmer sollten nicht allein auf Werbeversprechen vertrauen, sondern die Tarifbedingungen und das Kleingedruckte sorgfältig prüfen. Eine Beratung durch Experten oder Fachverbände kann hierbei sinnvoll sein.

Wichtige Hinweise:
✔ Vor der Behandlung sollte eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung eingeholt werden.
✔ In vielen Fällen sind Zuzahlungen erforderlich, die nicht von der Versicherung übernommen werden.

Beihilfe für Beamte und Behördenbedienstete

Beamte und Beihilfeberechtigte erhalten oft eine Teil-Erstattung für Heilpraktikerleistungen. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen und Begrenzungen. Daher ist es ratsam, sich vorab bei der zuständigen Beihilfestelle über die genauen Erstattungsmodalitäten zu informieren.

Fazit: Klare Information vor Behandlungsbeginn

Um unerwartete Kosten zu vermeiden, empfehle ich Ihnen, sich frühzeitig über die individuellen Erstattungsmöglichkeiten Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle zu informieren. Falls Sie Fragen haben, unterstütze ich Sie gerne mit den notwendigen Informationen zur Abrechnung.

Anschrift

Marienstraße 4
27299 Langwedel

Sprechzeiten
 Montag  -
 Dienstag  -
 Mittwoch  08.00 - 12.00 / 13.00 - 17.30 Uhr
 Donnerstag  15.00 - 17.30 Uhr
 Freitag  08.00 - 12.00

sowie nach Vereinbarung

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